Schülerausweise

Schüler, die im Ausland Polnisch lernen und Lehrer, die an Gemeinschaftsschulen unterrichten, können einen polnischen Schülerausweis beantragen, der u.a. zu vergünstigten Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Polen und zu Ermäßigungen in Kultureinrichtungen berechtigt. Die Ausweiskarten werden von den Botschaften und Konsulaten der Republik Polen auf der Grundlage geltender Rechtsvorschriften ausgestellt. Ein Antrag auf Ausstellung dieses Dokuments kann persönlich oder über die Schule gestellt werden.

  1. Rechtsgrundlage – polnische Gesetze und Vorschriften:
  • Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Ermäßigungen im Reiseverkehr vom 15. Dezember 2016 schafft die Grundlage dafür, dass Schüler und Lehrkräfte einen Ausweis erhalten, wenn sie die polnische Sprache oder Fächer mit einem kulturellem Bezug zu Polen studieren.
  • Die Verordnung vom April 2017 regelt die Anträge und das Verfahren für die Ausstellung von Ermäßigungsausweisen, auch durch die Auslandsvertretungen des polnischen Außenministeriums – Botschaften und Konsulat
  1. Wer kann einen Schülerausweis im Ausland erhalten?
  • Schüler bis zum Alter von 18 Jahren, die Polnisch, Geschichte, Geografie, Kultur oder andere Fächer in polnischer Sprache lernen
  • Lehrkräfte, die diese Fächer an polnischen Schulen im Ausland unterrichten
  • Schüler und Lehrer polnischer Schulen, die bei ORPEG registriert sind oder in Bildungssystemen anderer Länder tätig sind (z. B. Samstags- und Sonntagsschulen, polnische und europäische Sektionen
  1. Herausgabe durch Botschaften und Konsulate
  • Gemäß der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 16. Juli 2024 sind die Auslandsvertretungen des polnischen Außenministeriums (Botschaften und Konsulate) befugt, Schulausweise für Schüler und Lehrer polnischer Schulen im Ausland auszustellen und zu verlängern
  • Das Konsulat kann die Ausweise innerhalb von 30 Tagen nach der Beantragung ausstellen – entweder über die Schule oder persönlich.
  1. Nutzen und Gültigkeit
  • Berechtigt zu Ermäßigungen für öffentliche Verkehrsmittel (Bahn, Bus) in Polen – bis zu 49% Ermäßigung für Schüler, bis zu 33% für Lehrer, sowie Ermäßigungen für Museen und Nationalparks
  • Legitimationen werden in der Regel für die Dauer eines Schuljahres ausgestellt; sie können jedes Jahr erneuert werden, wenn der ORPEG-Eintrag weiterhin aufrechterhalten wird und die Ausbildung fortgesetzt wird.

Rechtsgrundlage:

Verordnung des Ministers für Bildung und Wissenschaft vom 7. Juni 2023 über Zeugnisse, staatliche Diplome und andere Abdrücke.