{"id":1955,"date":"2020-02-28T20:58:44","date_gmt":"2020-02-28T19:58:44","guid":{"rendered":"https:\/\/oswiataberlin.de\/?p=1955"},"modified":"2024-02-04T20:37:55","modified_gmt":"2024-02-04T19:37:55","slug":"statut-polskiego-towarzystwa-oswiata-w-berlinie-24-9-2017","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/oswiataberlin.de\/de\/statut-polskiego-towarzystwa-oswiata-w-berlinie-24-9-2017\/","title":{"rendered":"Satzung PSV &#8222;O\u015bwiata&#8220; (24.9.2017)"},"content":{"rendered":"<p><strong>POLNISCHER SCHULVEREIN &#8222;OSWIATA&#8220; IN BERLIN e.V<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>SATZUNG<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1. Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr, Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein f\u00fchrt den Namen:<br \/>\nPOLNISCHER SCHULVEREIN &#8222;OSWIATA&#8220; IN BERLIN e.V.<br \/>\nDer Verein hat seinen Sitz in Berlin.<\/p>\n<p>2. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>3. Gerichtsstand ist Berlin.<\/p>\n<p>\u00a7 2. Zwecke des Vereins<\/p>\n<p>1. Die F\u00f6rderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, insbesondere Jugendbildung, Jugendbetreuung und Erwachsenenbildung<\/p>\n<p>Dieser Zweck wird verwirklicht insbesondere durch:<\/p>\n<p>a) Unterricht der polnischen Sprache, Geschichte und Landeskunde<\/p>\n<p>b) Organisation von kulturellen Veranstaltungen f\u00fcr Kinder und Jugendliche z.B. von literarischen Wettbewerben und Rezitationswettbewerben<\/p>\n<p>c) Unterst\u00fctzung der polnischen Migranten und Migrantinnen beim Erlernen der deutschen Sprache<\/p>\n<p>d) Organisation von methodischer Weiterbildung f\u00fcr Lehrer und Lehrerinnen<\/p>\n<p>e) Organisation von Kultur- und Bildungsreisen<\/p>\n<p>2. Die F\u00f6rderung von Kunst und Kultur<\/p>\n<p>Dieser Zweck wird verwirklicht durch:<\/p>\n<p>a) Organisation von kulturellen Veranstaltungen, z.B. Ausstellungen, Lesungen<\/p>\n<p>b) F\u00fchrung und F\u00f6rderung eines Kinder- und Jugendtheaters und einer Theatergruppe f\u00fcr Erwachsene<\/p>\n<p>c) Organisation von interkulturellen kreativen Workshops<\/p>\n<p>3. Die F\u00f6rderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des V\u00f6lkerverst\u00e4ndigungsgedankens<\/p>\n<p>Dieser Zweck wird verwirklicht durch<\/p>\n<p>a) Austausch, Information und Dialog mit der breiten \u00d6ffentlichkeit, durch interkulturelle traditions\u00fcbergreifende Veranstaltungen<\/p>\n<p>b) Jugendaustausch zwischen Jugendlichen aus Deutschland, Polen und anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern<\/p>\n<p>4. Der Verein arbeitet mit anderen steuerbeg\u00fcnstigten aus- und inl\u00e4ndischen K\u00f6rperschaften und K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen Rechts.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3. Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>2. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>3. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p>4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden. Die Organe des Vereins k\u00f6nnen ihre T\u00e4tigkeit gegen angemessene Verg\u00fctung aus\u00fcben.<\/p>\n<p>5. Der Verein haftet ausschlie\u00dflich mit seinem Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p>6. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen an den Deutschen Parit\u00e4tischen Wohlfahrtsverband Landesverband Berlin e. V., der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat, oder an einer juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr F\u00f6rderung von Erziehung und Bildung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4. Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1. Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden, welche die Ziele<br \/>\ndes Vereins unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p>2. Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag erworben, \u00fcber welchen der Vorstand abschlie\u00dfend entscheidet. Dabei ist die Satzung des Vereins und Mitgliederordnung anzuerkennen. Bei Ablehnung des Antrages ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5. Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch:<\/p>\n<p>1. Austritt aus dem Verein<br \/>\nDer Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber dem Vorstand. Der Austritt kann nur zum Ende eines Gesch\u00e4ftsjahres erkl\u00e4rt werden, wobei eine K\u00fcndigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.<\/p>\n<p>2. Ausschluss aus dem Verein<br \/>\nEin Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn er in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt. \u00dcber den Ausschluss beschlie\u00dft die Mitgliedervollversammlung, wobei eine Mehrheit von \u00be der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Dem betroffenen Mitglied muss eine M\u00f6glichkeit gegeben werden, sich vor dem Ausschluss zu den Vorw\u00fcrfen gegen\u00fcber der Mitgliederversammlung zu \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<p>3. Streichung von der Mitgliederliste<br \/>\nEin Mitglied kann aus der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn er trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist. Die Streichung darf durch den Vorstand vorgenommen werden, nur unter Voraussetzung, dass die Frist von zwei Monaten nach Absendung der zweiten Mahnung eingehalten wurde und dass in dieser Mahnung die Streichung angedroht wurde. Die Streichung ist auch m\u00f6glich, wenn das Mitglied unbekannt verzogen ist.<\/p>\n<p>4. Aufl\u00f6sung (bei juristischen Personen)<\/p>\n<p>5. Tod<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6.Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>1. Bei der Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegeb\u00fchr zu zahlen. Au\u00dferdem werden von den Mitgliedern Jahresbeitr\u00e4ge erhoben.<\/p>\n<p>2. H\u00f6he und F\u00e4lligkeit von Aufnahmegeb\u00fchren und Jahresbeitr\u00e4gen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt und in der Mitgliederordnung mitgeteilt.<\/p>\n<p>3. Der Vorstand kann in begr\u00fcndeten F\u00e4llen Geb\u00fchren, Beitr\u00e4ge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7. Vereinsmittel<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein beschafft die Mittel, die zur Erf\u00fcllung seiner Aufgaben erforderlich sind durch die in \u00a7 6 aufgef\u00fchrten Geb\u00fchren und Beitr\u00e4ge sowie durch F\u00f6rderungsbeitr\u00e4ge und Spenden.<\/p>\n<p>2. F\u00f6rderer und Spender bestimmen die H\u00f6he der von ihnen zu leistenden Beitr\u00e4ge selbst.<\/p>\n<p>3. Der Vorstand entscheidet \u00fcber die Verwendung der Mittel im Einvernehmen mit dem P\u00e4dagogischen Ausschuss (\u00a7 14).<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8. Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen zu den Bedingungen, die der Vorstand im Einzelnen festlegt.<\/p>\n<p>2. Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern die folgenden Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Kontaktdaten (Telefon und E-Mail-Adresse), Bankdaten. Diese Daten werden ausschlie\u00dflich f\u00fcr vereinsbezogene Zwecke erhoben, gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.<\/p>\n<p>3. Die Mitglieder sind verpflichtet, aktiv bei der Erf\u00fcllung der Zwecke des Vereins mitzuwirken.<\/p>\n<p>4. Die Mitglieder sind verpflichtet, \u00c4nderungen ihrer Anschrift und Bankverbindung dem Verein mitzuteilen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9. Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand<br \/>\n2. Der P\u00e4dagogische Ausschuss<br \/>\n3. Die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10. Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der Vorstand im Sinne des \u00a726 BGB besteht aus:<\/p>\n<p>a) dem\/ der Vorsitzenden<br \/>\nb) dem\/ der 1. stellvertretenden Vorsitzenden<br \/>\nc) dem\/ der 2. stellvertretenden Vorsitzenden<br \/>\nd) dem\/ Vorstandsekret\u00e4r(in)<br \/>\ne) dem \/ der Schatzmeister(in)<br \/>\nf) dem\/ der Vorsitzenden des P\u00e4dagogischen Ausschusses<\/p>\n<p>Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertreten. Der Vorstand f\u00fchrt alle rechtlichen Aktivit\u00e4ten im Sinne der Satzung des Vereins. Die Beschl\u00fcsse, die w\u00e4hrend der Vorstandsitzungen verfasst werden, bed\u00fcrfen schriftlicher Form sowie Unterzeichnung von zwei Vorstandsmitgliedern.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11. Zust\u00e4ndigkeit des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten zust\u00e4ndig, soweit sie nicht durch Gesetz oder die Satzung einem anderen Organ des Vereins \u00fcbertragen sind.<\/p>\n<p>Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>a) Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung und Aufstellung der Tagesordnung<\/p>\n<p>b) Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>c) Erstellung des Jahresplans, Buchf\u00fchrung und Erstellung des Jahresberichts<\/p>\n<p>d) Beschlussfassung \u00fcber die Durchf\u00fchrung und Planung von Lehrg\u00e4ngen und Veranstaltungen des Vereins<\/p>\n<p>e) Beschlussfassung \u00fcber die Aufnahme, Streichung von der Mitgliederliste und die<br \/>\nEntgegennahmen von Austrittserkl\u00e4rungen der Mitglieder<\/p>\n<p>2. Der Vorstand ist berechtigt redaktionelle Ver\u00e4nderungen und \u00c4nderungen der Satzung und solche, welche durch Vorgaben von Gerichten oder Beh\u00f6rden erforderlich werden, vorzunehmen. Diese \u00c4nderungen sind der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu geben.<\/p>\n<p>3. In allen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung soll der Vorstand eine Beschlussfassung der Mitgliederversammlung herbeif\u00fchren.<\/p>\n<p>4. Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12. Wahl und Amtsdauer des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitglieder des Vorstandes i. S. d. \u00a7 10 a) bis e) werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen. Die Wahl des sechsten Vorstandsmitglieds, des Vorsitzenden des P\u00e4dagogischen Ausschusses wird durch \u00a7 14 festgelegt.<\/p>\n<p>2. F\u00fcr die Vorstandsmitglieder i. S. d.\u00a7 10 a) bis f) mit der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstandsmitglied.<\/p>\n<p>3. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Vorstand f\u00fcr die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger w\u00e4hlen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13. Sitzungen und Beschl\u00fcsse des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand beschlie\u00dft in Sitzungen, die vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 1. stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Stellvertretenden Vorsitzenden einberufen werden. Die Tagesordnung soll zuvor angek\u00fcndigt werden. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.<\/p>\n<p>2. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen, g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden.<\/p>\n<p>3. Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschlie\u00dfen, wenn alle Vorstandsmitglieder dem Gegenstand der Beschlussfassung zustimmen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14. P\u00e4dagogischer Ausschuss<\/strong><\/p>\n<p>Dem Vorstand steht der P\u00e4dagogische Ausschuss zur Seite.<\/p>\n<p>1. Der P\u00e4dagogische Ausschuss besteht aus allen Mitgliedern des Vereins, welche als Lehrkr\u00e4fte aktiv die Zwecke des Vereins erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>2. Der P\u00e4dagogische Ausschuss w\u00e4hlt aus seiner Mitte den Vorsitzenden.<\/p>\n<p>3. F\u00fcr die Wahl gilt \u00a7 12 entsprechend.<\/p>\n<p>4. Der Vorsitzende des P\u00e4dagogischen Ausschusses gibt dem Vorstand die Zusammensetzung des P\u00e4dagogischen Ausschusses bekannt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15. Aufgaben und Pflichten des P\u00e4dagogischen Ausschusses<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Aufgaben des P\u00e4dagogischen Ausschusses:<\/p>\n<p>a) Erstellung und Durchf\u00fchrung der Lehrpl\u00e4ne,<\/p>\n<p>b) Erstellung und Durchf\u00fchrung von Pl\u00e4nen f\u00fcr die Jugendbetreuung und Integration,<\/p>\n<p>c) Erstellung und Durchf\u00fchrung von Pl\u00e4nen f\u00fcr die Erwachsenenbildung sowie alle weitere Aktivit\u00e4ten des Vereins, die mit seinen Zielen verbunden sind.<\/p>\n<p>2. Der P\u00e4dagogische Ausschuss ist vor dem Vorstand f\u00fcr den gesamten Lehrbetrieb des Vereins verantwortlich.<\/p>\n<p>3. Der Vorsitzende des P\u00e4dagogischen Ausschusses l\u00e4dt zu dessen Sitzungen unter Beif\u00fcgung der Tagesordnung ein. Er berichtet in der Mitgliederversammlung \u00fcber den Lehrbetrieb des Vereins.<\/p>\n<p>4. Der P\u00e4dagogische Ausschuss ist befugt, besondere Unterabteilungen f\u00fcr einzelne Aufgaben zu bilden. Beschl\u00fcsse, die mit Kosten verbunden sind, bed\u00fcrfen der Genehmigung des Vorstandes.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 16. Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n<p>a) Ausschluss von Mitgliedern<\/p>\n<p>b) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes<\/p>\n<p>c) Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung und die Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>d) Festsetzung der Mitgliederbeitr\u00e4ge (Aufnahmegeb\u00fchren, Jahresbeitr\u00e4ge)<\/p>\n<p>e) Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Jahresplanes f\u00fcr das n\u00e4chste Gesch\u00e4ftsjahr, die Entgegennahmen des Jahresberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung<\/p>\n<p>f) Die Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern auf die Dauer von zwei Jahren<\/p>\n<p>Die Kassenpr\u00fcfer haben das Recht, die Vereinskasse und die Buchf\u00fchrung jederzeit zu \u00fcberpr\u00fcfen. \u00dcber die Pr\u00fcfung der gesamten Buch- und Kassenf\u00fchrung haben sie der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 17. Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Mindestens einmal im Jahr, m\u00f6glichst im ersten Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen, schriftlich oder per E-Mail, unter Angabe der Tagesordnung einberufen. F\u00fcr die Fristberechnung ist der Tag der Absendung ma\u00dfgeblich. Die Einladung gilt als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Mitgliedes gesandt wurde. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.<\/p>\n<p>2. Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens zehn Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen und Antr\u00e4ge einreichen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 18. Stimmrecht und Wahlrecht<\/strong><\/p>\n<p>1. In der Mitgliederversammlung hat jedes voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hige Mitglied eine Stimme und Wahlrecht.<\/p>\n<p>2. Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besitzen kein Stimmrecht und kein Wahlrecht. Die gesetzlichen Vertreter dieser Mitglieder k\u00f6nnen an Mitgliederversammlungen ohne Stimm- und Wahlberechtigung teilnehmen. Sie haben jedoch ein Rede- und Antragsrecht.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 19. Beschlussfassung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen worden ist.<\/p>\n<p>2. Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft mit der einfachen Mehrheit abgegebener Stimmen.<\/p>\n<p>3. Die Leitung der Versammlung obliegt grunds\u00e4tzlich dem Vorsitzenden. Auf Vorschlag des Vorstandes kann eine gesonderte Versammlungsleitung bestellt werden.<\/p>\n<p>4. \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift aufgenommen, welche vom Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p>5. Antr\u00e4ge auf \u00c4nderung der Satzung oder des Vereinszweckes oder auf Aufl\u00f6sung des Vereins bed\u00fcrfen einer Mehrheit von \u00be der anwesenden Mitglieder des Vereins.<\/p>\n<p>6. Auf die anstehenden Satzungs\u00e4nderungen wird bereits in der Einladung zu Mitgliederversammlung unter Beif\u00fcgung des alten und des neuen Textes hingewiesen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 20. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn dies durch mindestens 1\/3 der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gr\u00fcnde verlangt wird.<\/p>\n<p>Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 24.09.2017 beschlossen.<\/p>\n<p>Die Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der Satzung gem. \u00a7 71 Abs. 1S. 4 BGB wird versichert.<\/p>\n<p>Barbara Rejak (Vorsitzende des Vereins)<\/p>\n<p>Jakub Nowak\u00a0 (stellvertretender Vorsitzender)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>POLNISCHER SCHULVEREIN &#8222;OSWIATA&#8220; IN BERLIN e.V &nbsp; SATZUNG \u00a7 1. Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr, Gerichtsstand 1. Der Verein f\u00fchrt den Namen: POLNISCHER SCHULVEREIN &#8222;OSWIATA&#8220; IN BERLIN e.V. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. 2. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr. 3. Gerichtsstand ist Berlin. \u00a7 2. Zwecke des Vereins 1. 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